Diese Frage haben Sie sich sicher schon gestellt. Um diese Frage zu beantworten, sollte man einen Überblick über die Proportionen, in denen sich das Anwaltshonorar erklärt, gewinnen.
Hinter jedem Anwalt steht die Dienstleistung einer modernen, aufwendigen Büroorganisation. Voraussetzungen für den Erfolg sind das umfangreiche Fachwissen, ständige Weiterbildung, gepaart mit dem praktischen Können seiner Mitarbeiter, einer Kommunikationstechnik auf dem aktuellsten und neuesten Stand, die für einen raschen Zugriff auf komplexe Informationen sorgen. Nur wer ein Problem gründlich löst, schafft es damit aus der Welt.
All diese Voraussetzungen finden Sie jedoch in keiner Honorarnote. Der Anwalt, den kein Gebietsschutz und kein Konkurrenzverbot schützen, lebt vom guten Ruf seiner Arbeit und vom Vertrauen seiner Klienten. Nur wenn Sie sein Honorar als fair empfinden, werden Sie Ihn weiterempfehlen.
Aber Achtung: Zu niedrige Honorarsätze vermitteln den Eindruck mangelnder Seriosität und Kompetenz, getreu dem Spruch „Was nichts kostet, ist nichts wert!“.
Das Anwaltshonorar lässt sich zu Beginn einer Beratung nicht immer mit Sicherheit vorhersagen. Es hängt zum einem davon ab, welche Leistungen zu erbringen sind. Ist beispielsweise bereits ein gerichtliches oder behördliches Verfahren anhängig, so entscheiden Anzahl der Schriftsätze, die Dauer der Verhandlungen, die Verbindung mit dem Streitwert als Bemessungsgrundlage, die Höhe des Honorars.
In einfachen Fällen deckt sich die Bemessungsgrundlage mit dem Geldbetrag, um den sich eine Sache dreht. Aber nicht in jedem Rechtsstreit geht es um Geld in Form eines bestimmten Betrages; diesbezügliche Regelungen sehen die Autonomen Honorarkriterien (AHK) vor.
Hier einige Beispiele nach dem Stand 01.06.2008, kundgemacht unter http://www.rechtsanwaelte.at
Verlassenschaftssachen (bei schriftlicher Abhandlungspflege, Bemessungsgrundlage nach dem Gerichtskommissionstarifgesetz), bei sonstiger Vertretung der Wert des Anspruches.
Kraftfahrsachen (in Angelegenheiten wegen Entziehung des Führerscheines) € 8.720,--, sonst € 4.360,--.
Sonstige Zivil- und Verwaltungssachen (sehr einfacher Natur oder von geringer Bedeutung) € 2.180,--, bei weittragender Bedeutung € 21.800,-
Ihr Anwalt führt detailliert Buch, über jede Handlung, die seine Kanzlei in Ihrer Vertretung setzt. Entweder wird jede Leistung chronologisch aufgelistet und unter einer bestimmten Honorarklasse (Tarifpost, TP) zugeordnet. Die Summe der Teilbeträge (plus Spesen) ergibt das Honorar. Oder nur die so genannten Hauptleistungen, wie Schriftsätze, Verhandlungen, Kommissionen, werden in der Honorarnote erfasst. Die Nebenleistungen (Konferenzen, Telefonate und Briefe) werden pauschaliert mit einem Einheitssatz (50% oder 60%) der zugehörigen Hauptleistung abgegolten. Natürlich haben Anwalt und Klient die Freiheit, eine Bemessungsgrundlage auch unabhängig vom Tarif zu vereinbaren, insbesondere in jenen atypisch gelagerten Fällen, wo das Honorar nach der Norm zu hoch oder der Zeitaufwand zu umfangreich wäre. In diesem Fall eignen sich besonders frei vereinbarte Stundenhonorare oder für fest umrissene Dienstleistungen auch Pauschalhonorare. Letztere kommen insbesondere bei Liegenschaftstransaktionen in Betracht. Der Richtwert für das Honorar liegt bei Liegenschaftskaufverträgen im Bereich zwischen 2% und 3% des Kaufpreises.
Weitere Berechnungsmöglichkeiten finden Sie unter: http://kosten.ratg.at
Aber auch der Klient kann von Anfang an beitragen, die Kosten zu minimieren. Gehen Sie rechtzeitig zum Anwalt! Werden Probleme rasch erkannt und angegangen, besteht oft die Chance, sie gütlich zu lösen oder auch elegant zu umgehen. Lassen Sie sich von Bekannten einen Rechtsanwalt empfehlen. Nur wer mit seinem Rechtsanwalt zufrieden war, wird ihn weiterempfehlen.
Ein Anruf in der Kanzlei des Rechtsanwaltes sichert Ihnen einen Termin für ein erstes, oft kostenloses Sondierungsgespräch. Je gründlicher Sie sich auf die Beratung vorbereiten, desto rascher und präziser kann Ihr Anwalt für Sie einschreiten. Bringen Sie gleich alle nützlichen Unterlagen zur Besprechung mit! Verschweigen Sie Ihrem Anwalt nichts. Nur so kann er Sie von Anfang an optimal beraten. Gleich zu Beginn erfahren Sie auch, was die anwaltliche Leistung kostet (kosten kann). Sollte zur Beginn der Vertretung die genaue Höhe des anwaltlichen Honorars nicht feststellbar sein, so kann dennoch eine Kostenvorschau (was kostet ein Schriftsatz, ein Brief, eine Verhandlungsstunde, eine Konferenzstunde usw.) erstellt werden.
Ihr Anwalt informiert Sie regelmäßig, wie viel Honorar bereits aufgelaufen ist oder wann Akontozahlungen ausgeschöpft sind. Auf Wunsch legt er gerne Zwischenabrechnungen vor.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die für den konkreten Fall die Deckung übernehmen könnte, so wird Ihr Anwalt diese Fragen mit dem Versicherer abklären.
Schließlich: Was ein Anwalt kostet, erfahren Sie am Anfang, was kein Anwalt kostet erst am Ende.
Mag.Dr. Erich Keber Rechtsanwalt Kaufmannstraße 2 6020 Innsbruck Innsbruck / Tirol