Im Zuge der beschlossenen Einsparungen im Haushaltsbudget der Regierung kommt es zu zahlreichen Änderungen im Zivil- und Strafrecht. So soll es etwa zu einer Verkürzung des Gerichtsjahres von Rechtspraktikanten, das als Teil der Ausbildung für Richter, Notare und Rechtsanwälte zwingend vorgesehen ist, von 9 Monate auf 5 Monate kommen. Im Zuge der Sparmaßnahmen sollen auch die „Gerichtsferien“ (verhandlungsfreie Zeit im Juli/August bzw. Dezember/Jänner) gestrichen werden.
Vorgesehen ist auch eine Gebührenerhöhung für Grundbuchseintragungen, Grundbuchs- und Firmenbuchabfragen. Auch im Bereich des Strafrechts soll bei Drogentherapien und anderen „gesundheitsbezogenen Maßnahmen“ gespart werden. Eine fahrlässige Körperverletzung soll künftig nur mehr angeklagt werden, wenn das Opfer mehr als 2 Wochen verletzt ist. Dieses Vorhaben betrifft vor allem Opfer leichter Verkehrsunfälle, die künftig ihr Schmerzengeld selbst einklagen müssen. Durch diese Maßnahme soll die Zahl der Strafverfahren verringert werden.
Durch all diese Maßnahmen wird den Bürgern der Zugang zum Rechtsstaat erschwert.
Über die tatsächlich umgesetzten Maßnahmen wird noch laufend berichtet werden.
Erich Keber Rechtsanwalt Kaufmannstraße 2 6020 Innsbruck Innsbruck Tirol