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Leasingraten nach Ende der Grundleasingzeit

Nach einer Entscheidung des OGH ist bei Vollamortisationsverträgen die Klausel zur Weiterzahlung der bisherigen Leasingraten nach automatischer Vertragsverlängerung gröblich benachteiligend und unwirksam.
Im gegenständlichen Fall wurden Leasingverträge betreffend EDV-Anlagen nach Ende der Grundmietzeit von 36 Monaten mangels rechtswirksamer Kündigung verlängert und vom Leasinggeber weiterhin die monatlichen Leasingraten in voller Höhe eingezogen.
Der OGH führte aus, dass die Praxis, nach Ablauf der Grundmietzeit die bisher vereinbarte Leasingrate in voller Höhe weiterzuzahlen, aus der Sicht des Vertragspartners nicht als im redlichen Verkehr üblich anzusehen ist. Die Vertragsbestimmung ist daher ungewöhnlich im Sinne des § 864a ABGB.
OGH 16.08.2007 (3 Ob 72/07w)

Autor: DDr. Angela Perschl, Rechtsanwältin
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