Typische Stille Gesellschaft Hier besteht blosse Gewinn- und Verlustbeteiligung, letztere kann auch ausgeschlossen werden.
Atypische Stille Gesellschaft Darunter versteht man die Beteiligung am gesamten Unternehmenswert, also auch an den stillen Reserven. Die Stellung des Atypischen Stillen Gesellschafters ist vergleichbar mit der Kommanditistenstellung; im Konkursfall besteht keine Konkursforderung des atypischen Stillen.
Bei der Stillen Gesellschaft ist die Eintragung in das Firmenbuch nicht möglich. Als reine Innengesellschaft entsteht keine eigene Gesellschaftsfirma. Nur der Unternehmer scheint nach aussen je nach Rechtsform auf.
Gewerbeberechtigung hat nur der Geschäftsinhaber oder der Arbeitnehmer mit 20 Wochenstunden.
Im Sozialversicherungsrecht werden mitarbeitende Gesellschafter in der Praxis als Dienstnehmer oder "freie Dienstnehmer" behandelt. Haben sie allerdings einen Gewerbeschein und liegt keine persönliche Arbeitsleistungspflicht vor (Vertretung möglich), sind Stille Gesellschafter gewerblich versichert. Für atypische, unechte Stille Gesellschafter, die nicht in einem Dienstverhältnis stehen, kommt ebenfalls eine Pflichtversicherung nach dem GSVG in Betracht.
Typische Stille Gesellschaft Der Gewinnanteil des Stillen Gesellschafters ist 25 % KEST-pflichtig = Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Gewinn der Unternehmens wird dadurch gemindert.
Atypische Stille Gesellschaft Gewinnanteil des Stillen Gesellschafters = Einkünfte aus Gewerbebetrieb
verfasst durch Fürsprecher Roland Padrutt Rechtsanwalt
Roland Padrutt Rechtsanwalt Martin Schwaller Rechtsanwalt/Notar Bachstrasse 2 Postfach CH – 5600 Lenzburg 1 Telefon +41 62 886 97 70 Telefax +41 62 886 97 71 E-Mail padrutt@roland-padrutt.ch Website www.roland-padrutt.ch
Unternehmensformen nach österreichischem Recht
1. Einzelunternehmung
2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
3. Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) - Offene Handelsgesellschaft (OHG)
4. Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) - Kommanditgesellschaft (KG)
5. Stille Gesellschaft
6. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
7. GmbH & Co KG
8. Aktiengesellschaft (AG)
9. tabellarischer Vergleich