Was hat das Gericht dazu entschieden?
Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Schadenersatz: was Österreichs Oberster Gerichtshof entschieden hat, in Alltagssprache. Fragen Sie in Ihren Worten. RATG findet die Regel, die Entscheidung dazu und den Paragrafen im Gesetz.
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Für den Schutz vor Gewalt in der Wohnung zählen Ausmaß, Häufigkeit und Schwere der Angriffe oder Drohungen, auch wenn sie schon länger zurückliegen. Bei Drohungen kommt es darauf an, ob sie ernst gemeint waren, so verstanden wurden und ob mit ihrer Umsetzung zu rechnen ist. Je schwerer und häufiger die Vorfälle waren, desto eher ist ein weiteres Zusammenleben unzumutbar; je leichter und länger zurückliegend sie sind, desto eher ist es zumutbar.
Allein danach, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das Interesse des Kindes steht über dem Willen der Eltern. Die Obsorge beider Eltern wird also nur angeordnet, wenn die Interessen des Kindes auf diese Weise am besten gewahrt werden.
Ein Vertrag verpflichtet nicht nur zur vereinbarten Hauptleistung. Es entstehen auch Nebenpflichten, insbesondere Schutz- und Sorgfaltspflichten. Wer leistet, muss dabei so sorgfältig vorgehen, dass alle Güter des anderen, mit denen er in Berührung kommt, nach Möglichkeit vor Schaden bewahrt bleiben.
Jede Seite muss selbst vorbringen und beweisen, was für sie günstig ist. Wer einen Anspruch geltend macht, muss alle Umstände beweisen, die den Anspruch begründen. Wer den Anspruch bestreitet, muss beweisen, was ihn verhindert, beseitigt oder aufschiebt.
Eine gemeinsame Obsorge setzt voraus, dass sich beide Eltern tatsächlich an der Betreuung des Kindes beteiligen. Entscheidend ist, ob beide bereit und auch in der Lage sind, bei den damit verbundenen Aufgaben mitzuwirken. Dafür braucht es ein Mindestmaß an Zusammenarbeit und Verständigung.
Kosten, die über den Durchschnittsbedarf eines gleichaltrigen Kindes hinausgehen, bilden einen Sonderbedarf. Auch Ausbildungskosten können als solcher Sonderbedarf anerkannt werden.
Im Bestand: 16494 Rechtssätze, 8183 Entscheidungen, 8020 Paragrafen aus 22 Gesetzen. Stand der Entscheidungen bis 17.09.2026.