Was hat das Gericht dazu entschieden?
Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Schadenersatz: was Österreichs Oberster Gerichtshof entschieden hat, in Alltagssprache. Fragen Sie in Ihren Worten. RATG findet die Regel, die Entscheidung dazu und den Paragrafen im Gesetz.
Ich bin: Mieter Vermieter Arbeitnehmer Arbeitgeber Wohnungseigentümer Konsument Käufer Geschädigter Kind Erbe
Rechtsgebiete: Mietrecht Arbeitsrecht Familienrecht Erbrecht Schadenersatz Wohnungseigentum Nachbarrecht Versicherung Vertragsrecht alle
Neu: der RATG-Newsletter schickt Ihnen die neuen Regeln zu Ihren Themen, monatlich, wöchentlich oder täglich, wenn es etwas Neues gibt.
Neu im Bestand · die jüngsten Entscheidungen, verständlich erklärt
Für den Schutz vor Gewalt in der Wohnung zählen Ausmaß, Häufigkeit und Schwere der Angriffe oder Drohungen, auch wenn sie schon länger zurückliegen. Bei Drohungen kommt es darauf an, ob sie ernst gemeint waren, so verstanden wurden und ob mit ihrer Umsetzung zu rechnen ist. Je schwerer und häufiger die Vorfälle waren, desto eher ist ein weiteres Zusammenleben unzumutbar; je leichter und länger zurückliegend sie sind, desto eher ist es zumutbar.
Nein, nicht schon deshalb. Für die gemeinsame Obsorge kommt es in erster Linie darauf an, ob beide Eltern bereit sind, Informationen auszutauschen, und nicht darauf, auf welchem Weg das geschieht. Auch über E-Mails kann sachlich miteinander kommuniziert werden. Der Austausch soll dazu dienen, Erziehung und Betreuung gemeinsam zu besprechen, damit sich Ihre Entscheidungen nicht regelmäßig widersprechen.
Eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag ist grundsätzlich sachlich gerechtfertigt. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, das Entgelt gerade bei längerer Vertragsdauer an die tatsächliche Geldentwertung anzupassen. So bleibt das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt.
Alles, was Ihnen neben der Miete abverlangt wird, damit Sie die Wohnung als Mieter bekommen, muss einer gleichwertigen Gegenleistung entsprechen. Die Höhe der Miete selbst wird davon getrennt nach eigenen Regeln überprüft.
Ist eine Bestimmung im Kollektivvertrag unklar, wird im Zweifel angenommen, dass die Vertragsparteien eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen wollten. Ebenso wird angenommen, dass sie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen wollten und niemanden ungleich behandeln wollten.
Für Ihre Einstufung kommt es darauf an, welche Arbeit Sie tatsächlich leisten, nicht darauf, was im Dienstvertrag steht. Entscheidend ist dabei, welche Tätigkeit überwiegt.
Im Bestand: 16525 Rechtssätze, 8200 Entscheidungen, 8020 Paragrafen aus 22 Gesetzen. Stand der Entscheidungen bis 17.09.2026.