Zum Inhalt springen

Was hat das Gericht dazu entschieden?

Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Schadenersatz: was Österreichs Oberster Gerichtshof entschieden hat, in Alltagssprache. Fragen Sie in Ihren Worten. RATG findet die Regel, die Entscheidung dazu und den Paragrafen im Gesetz.

Ich bin: Mieter Vermieter Arbeitnehmer Arbeitgeber Wohnungseigentümer Konsument Käufer Geschädigter Kind Erbe

Rechtsgebiete: Mietrecht Arbeitsrecht Familienrecht Erbrecht Schadenersatz Wohnungseigentum Nachbarrecht Versicherung Vertragsrecht alle

Neu: der RATG-Newsletter schickt Ihnen die neuen Regeln zu Ihren Themen, monatlich, wöchentlich oder täglich, wenn es etwas Neues gibt.

Neu im Bestand · die jüngsten Entscheidungen, verständlich erklärt

Familienrecht · Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens

Für den Schutz vor Gewalt in der Wohnung zählen Ausmaß, Häufigkeit und Schwere der Angriffe oder Drohungen, auch wenn sie schon länger zurückliegen. Bei Drohungen kommt es darauf an, ob sie ernst gemeint waren, so verstanden wurden und ob mit ihrer Umsetzung zu rechnen ist. Je schwerer und häufiger die Vorfälle waren, desto eher ist ein weiteres Zusammenleben unzumutbar; je leichter und länger zurückliegend sie sind, desto eher ist es zumutbar.

Familienrecht · Kindeswohl bei der Obsorge

Bei der Entscheidung über die Obsorge zählt ausschließlich das Wohl des Kindes. Das Gericht darf dabei nicht nur die derzeitige Lage betrachten, sondern muss auch abschätzen, wie sich die Verhältnisse künftig entwickeln werden.

Mietrecht · Abnützung der Wohnung bei Rückgabe

Für jene Abnützung, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entsteht, müssen Sie als Mieter nicht aufkommen. Bei frei vereinbartem Mietzins ist sie bereits mit dem Mietzins abgegolten. Zahlen müssen Sie nur für übermäßige Abnützung und für Missbrauch.

Arbeitsrecht · Auslegung des Kollektivvertrags

Ist eine Bestimmung im Kollektivvertrag unklar, wird im Zweifel angenommen, dass die Vertragsparteien eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen wollten. Ebenso wird angenommen, dass sie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen wollten und niemanden ungleich behandeln wollten.

Arbeitsrecht · Einstufung nach tatsächlicher Tätigkeit

Für Ihre Einstufung kommt es darauf an, welche Arbeit Sie tatsächlich leisten, nicht darauf, was im Dienstvertrag steht. Entscheidend ist dabei, welche Tätigkeit überwiegt.

Vertragsrecht · Wichtiger Grund bei Dauerverträgen

Ein auf Dauer angelegter Vertrag kann durch einseitige Erklärung enden, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung unzumutbar macht. In Betracht kommen vor allem Vertragsverletzungen, der Verlust des Vertrauens oder schwere Änderungen der Verhältnisse. Beweisen muss diese Gründe, wer die Auflösung erklärt; Umstände, mit denen von Anfang an zu rechnen war, genügen nicht.

Im Bestand: 16517 Rechtssätze, 8195 Entscheidungen, 8020 Paragrafen aus 22 Gesetzen. Stand der Entscheidungen bis 17.09.2026.