Zum Inhalt springen

Was hat das Gericht dazu entschieden?

Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Schadenersatz: was Österreichs Oberster Gerichtshof entschieden hat, in Alltagssprache. Fragen Sie in Ihren Worten. RATG findet die Regel, die Entscheidung dazu und den Paragrafen im Gesetz.

Ich bin: Mieter Vermieter Arbeitnehmer Arbeitgeber Wohnungseigentümer Konsument Käufer Geschädigter Kind Erbe

Rechtsgebiete: Mietrecht Arbeitsrecht Familienrecht Erbrecht Schadenersatz Wohnungseigentum Nachbarrecht Versicherung Vertragsrecht alle

Neu: der RATG-Newsletter schickt Ihnen die neuen Regeln zu Ihren Themen, monatlich, wöchentlich oder täglich, wenn es etwas Neues gibt.

Neu im Bestand · die jüngsten Entscheidungen, verständlich erklärt

Familienrecht · Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens

Für den Schutz vor Gewalt in der Wohnung zählen Ausmaß, Häufigkeit und Schwere der Angriffe oder Drohungen, auch wenn sie schon länger zurückliegen. Bei Drohungen kommt es darauf an, ob sie ernst gemeint waren, so verstanden wurden und ob mit ihrer Umsetzung zu rechnen ist. Je schwerer und häufiger die Vorfälle waren, desto eher ist ein weiteres Zusammenleben unzumutbar; je leichter und länger zurückliegend sie sind, desto eher ist es zumutbar.

Familienrecht · Kindeswohl bei der Obsorgeentscheidung

Allein danach, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das Interesse des Kindes steht über dem Willen der Eltern. Die Obsorge beider Eltern wird also nur angeordnet, wenn die Interessen des Kindes auf diese Weise am besten gewahrt werden.

Mietrecht · Abnützung der Wohnung bei Rückgabe

Für jene Abnützung, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entsteht, müssen Sie als Mieter nicht aufkommen. Bei frei vereinbartem Mietzins ist sie bereits mit dem Mietzins abgegolten. Zahlen müssen Sie nur für übermäßige Abnützung und für Missbrauch.

Mietrecht · Zahlungen neben dem Mietzins

Alles, was Ihnen neben der Miete abverlangt wird, damit Sie die Wohnung als Mieter bekommen, muss einer gleichwertigen Gegenleistung entsprechen. Die Höhe der Miete selbst wird davon getrennt nach eigenen Regeln überprüft.

Arbeitsrecht · Auslegung des Kollektivvertrags

Ist eine Bestimmung im Kollektivvertrag unklar, wird im Zweifel angenommen, dass die Vertragsparteien eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen wollten. Ebenso wird angenommen, dass sie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen wollten und niemanden ungleich behandeln wollten.

Arbeitsrecht · Einstufung nach tatsächlicher Tätigkeit

Für Ihre Einstufung kommt es darauf an, welche Arbeit Sie tatsächlich leisten, nicht darauf, was im Dienstvertrag steht. Entscheidend ist dabei, welche Tätigkeit überwiegt.

Im Bestand: 16520 Rechtssätze, 8199 Entscheidungen, 8020 Paragrafen aus 22 Gesetzen. Stand der Entscheidungen bis 17.09.2026.